Der Landesparteitag möge beschließen und an die SPD-Bürgerschaftsfraktion und den Senat weiterleiten: In jedem Hamburger Bezirk müssen barrierefreie gynäkologische Arztpraxen gegründet, entsprechend finanziert und zwecks Verstetigung wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.
Der Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit haben.
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung zur geschlechtsspezifischer Gesundheitsversorgung, einschließlich Rehabilitation haben.
Im Artikel 6 der UN-BRK werden die Frauen mit Behinderungen explizit benannt.
Der Artikel verpflichtet seine Unterzeichnerstaaten die Geschlechtsperspektive bei der Umsetzung der Vorschriften der UN-BRK zu berücksichtigen.
Ausgangslage:
In Hamburg gibt es kaum gynäkologische Praxen, die behinderungsbedingte Barrieren bei Frauen berücksichtigen. Die betroffenen Patientinnen bleiben deshalb unversorgt und/oder müssen unangemessene lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Das Thema wurde auch am letzten Runden Tisch mit Senatskoordinatorin Ulrike Kloiber am 4.09.2025 umfassend erörtert und beraten.
Damit Hamburg den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird und Frauen mit Behinderungen angemessen geschlechtsspezifisch versorgt werden, müssen barrierefreie gynäkologische Arztpraxen in absehbarer Zeit
gegründet und weiterentwickelt werden.