2025/II/Org/3 Herstellung der Repräsentanz aller Landesverbände im Bundesvorstand der SPD – Statutenänderung zur Stärkung innerparteilicher Solidarität und demokratischer Beteiligung

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen, den folgenden Antrag an den Bundesparteitag der SPD weiterzuleiten:
Die SPD verpflichtet sich, im Sinne innerparteilicher Solidarität und föderaler Ausgewogenheit künftig sicherzustellen, dass jeder Landesverband bzw. Bezirk im Bundesvorstand mit mindestens einem Mitglied vertreten ist.
Dazu ist § 23 Abs. 1 des Organisationsstatuts wie folgt zu ändern und zu ergänzen:
1. lit. f) ändern in:
„je ein in den Bundesparteivorstand gewählte(r) Vertreter*in eines jeden Bundeslandes
(Grundmandat) und“
2. neu lit. g) hinzufügen:
„einer vom Parteitag festzusetzenden Zahl weiterer Mitglieder.“

Begründung:

Die SPD ist stark, weil sie bundesweit verwurzelt ist und in allen Regionen Verantwortung trägt. Diese Stärke muss sich auch im Bundesvorstand widerspiegeln. Der Bundesvorstand ist das zentrale Leitungsgremium der Partei zwischen den Parteitagen. Eine faire und föderal ausgewogene Repräsentanz aller Landesverbände ist daher unverzichtbar.
Beim Bundesparteitag 2025 konnten weder Hamburg noch Brandenburg trotz qualifizierter Kandidaturen in den Vorstand einziehen. Grund hierfür war ein Übergewicht an Kandidaturen aus großen Landesverbänden. Dieses Ergebnis schwächt nicht nur die betroffenen Landesverbände, sondern den innerparteilichen Zusammenhalt insgesamt.
Die Einführung eines Grundmandats für jeden Landesverband stellt sicher, dass keine Region außen vor bleibt und alle Stimmen Gehör finden. Große Landesverbände behalten ihren Einfluss, aber kleinere Verbände erhalten die gleiche Chance, sich einzubringen.
Die vorgeschlagene Statutenänderung stärkt Transparenz, Solidarität und demokratische Teilhabe. Sie schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass die SPD auf Bundesebene so vielfältig repräsentiert ist wie unser Land.

Überweisungs-PDF: