2025/II/Org/1 Urwahl des Parteivorsitzes ermöglichen

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags sowie der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für eine Änderung des Parteiengesetzes dahingehend einzusetzen, dass eine Urwahl eines Parteivorsitzes durch die Parteimitglieder möglich wird.

Begründung:

Parteien sind in Deutschland bereits durch die Verfassung besonders geschützt und gefordert. Auch das Parteiengesetz statuiert die Verpflichtung der internen demokratischen Verfasstheit. Doch steht sich das Parteiengesetz bei der Verwirklichung dieses Ziels teilweise selbst im Weg: So heißt es in § 9 Abs. 4 PartG „Der Parteitag wählt den Vorsitzenden des Gebietsverbandes, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Vorstandes“ und behält das Recht, den Vorsitz zu wählen, so ausschließlich den Delegierten des Parteitages vor. Somit ist eine Urwahl des Parteivorsitzes rechtlich ausgeschlossen.

In Zeiten der immer weiter sinkenden Mitgliederzahlen und dem Aufstieg von rechtsextremen Parteien muss die Parteiendemokratie sich neu aufstellen und näher an die Basis rücken. Gleichsam müssen Politikverdrossenheit und das Gefühl der Bedeutungslosigkeit gegenüber politischen Entscheidungen und ihren Träger:innen bekämpft werden. Die Politik muss die Menschen stärker ansprechen und sie stärker an Entscheidungsprozessen beteiligen. Das muss bereits in den Parteien beginnen.

Das Zulassen einer Urwahl des Parteivorsitzes würde hier einen Anfang schaffen und hat das Potenzial, Karteileichen zu aktivieren, indem die Basis direkt an wichtigen Wahlen auf allen Ebenen beteiligt wird und somit ihnen die Relevanz ihrer Stimme unmittelbar bewusst wird. Gleichzeitig stärkt man so weiter die demokratische Legitimation des Vorsitzes, ohne Gefahr zu laufen, dass mitgliederarme Verbände bei der Zusammenstellung des Gesamtvorstandes nicht berücksichtigt werden.

Überweisungs-PDF: