2025/I/Soz/6 Schutzwohnungen für Sexarbeiterinnen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder in Bürgerschaft und Senat sowie der Parteivorstand mögen sich dafür einsetzen, dass die Stadt Hamburg (ggf. in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern) Schutzwohnungen für FLINTA*-Sexarbeiterinnen bereitstellt.

Begründung:

Mehrere Tausend FLINTA* in Hamburg bestreiten zumindest Teile ihres Lebensunterhalts mit Sexarbeit. Häufig sind sie dabei Gewalt, Ausbeutung oder Diskriminierung ausgesetzt und haben nur unzureichenden Zugang zu Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen. Es gibt in Hamburg bisher keine einzige Schutzwohnungen speziell für Sexarbeiterinnen.
Solche Wohnungen können einen geschützten Raum bieten, in dem Frauen vorübergehend (z. B. nach medizinischen Eingriffen und traumatischen Situationen) sicher unterkommen und Unterstützung durch psychosoziale Beratung und medizinische Hilfe erhalten. Es ist wichtig, dass diese Schutzwohnung niedrigschwellig zugänglich ist und mit spezialisierten Fachkräften besetzt wird, die die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen kennen und angemessen darauf eingehen können.
Ein Beispiel kann sich Hamburg an der Stadt Leipzig nehmen. Dort gibt es seit September 2024 eine solche Schutzwohnung, getragen von der Stadt und der Aidshilfe Leipzig . Dort können Frauen unterkommen, die in anderen Schutzeinrichtungen aus verschiedensten Gründen nicht unterkommen können. In Hamburg böte sich etwa eine Zusammenarbeit mit der Fachberatungsstelle Sperrgebiet an.
Hamburg muss sich als soziale und progressive Stadt für die Rechte und den Schutz von Sexarbeiterinnen einsetzen. Die Einrichtung einer solchen Schutzwohnung ist ein wichtiger Schritt, um Frauen in prekären Situationen zu unterstützen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder in Bürgerschaft und Senat sowie der Parteivorstand mögen sich dafür einsetzen: Es soll geprüft werden, inwieweit Kapazitäten für die Bereitstellung von Schutzwohnungen für FLINTA*-Sexarbeiterinnen bestehen.

Bei positiver Prüfung sollen diese Wohnungen (ggf. in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern) bereitgestellt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: