2025/I/Woh/4 Mobilitätsangebote bei Bauvorhaben an die Bedarfe anpassen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Senat, die sozialdemokratischen Senatorinnen und Senatoren und die SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft werden gebeten, sicherzustellen,

1) dass die Bezirke auch für Bauvorhaben (Wohnungen und Gewerbe) im bestehenden Planrecht, in Bezug auf die Ermittlung des notwendigen Pkw-Stellplatzbedarfs sowie der ggf. einschlägigen Reduzierungsfaktoren (einschließlich Lagegunst) die Zuständigkeit behalten oder erhalten, die Annahmen der Vorhabenträger zu überprüfen und ggf., auch vor dem Hintergrund des Parksuchverkehrs und -drucks im jeweiligen Quartier, im Rahmen des erforderlichen Bedarfs im Einzelfall anzupassen;
2) dass der Bauprüfdienst “Mobilitätsnachweis” entsprechend angepasst wird.

Begründung:

Seit der Änderung der Hamburgischen Bauordnung im Jahr 2013 besteht bei der Errichtung von Wohngebäuden keine Nachweispflicht für Stellplätze mehr. Die Vorhabenträger entscheiden in eigener Verantwortung darüber, wie viele Stellplätze bei Wohnungsbauten in angemessenem Umfang herzustellen sind.

Mit den Empfehlungen für die Ermittlung der mobilitätsbezogenen Bedarfe von Wohnnutzungen unterstützt die FHH Bauende und Planende bei der Ermittlung eines angemessenen Stellplatzbedarfs unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse im Quartier, der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und neu zu schaffender alternativer Mobilitätsangebote. Die Gestaltung von Mobilitätsbedarfen beginnt mit der Stadtentwicklung im Quartier, deshalb ist insbesondere im Wohnungsbau die Mobilität der Bewohnenden ausreichend sicherzustellen. Fehlende Mobilitätsangebote in einem neuen Quartier wirken sich vielfach negativ auf die bestehenden benachbarten Quartiere aus und führen zu großem Unmut in der Nachbarschaft, der auch die Lokalpolitik immer stärker beschäftigt. Die Politik einer wachsenden Stadt muss darauf bedacht sein, alle Interessen der Betroffenen im Blick zu behalten und bei Bedarf gemeinnützige und angemessene Anpassungen im Einzelfall vornehmen zu können. Nicht alle Vorhabenträger setzen die bestehenden Regeln und teils interpretierbaren Vorgaben hinsichtlich der tatsächlichen Mobilitätsbedarfe adäquat um, da diese Investitionskosten als vermeidbar gelten.

Insbesondere auch durch Bauvorhaben ohne jeden bzw. deutlich zu niedrig bemessenen Stellplatzbedarf in vielen Quartieren der Stadt hat sich gezeigt, dass dringend neue Instrumente zur Einflussnahme erforderlich sind.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Senat, die sozialdemokratischen Senatorinnen und Senatoren und die SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft werden gebeten, bei der Erstellung des Masterplan Parken zu prüfen,

1) inwieweit die Bezirke auch für Bauvorhaben (Wohnungen und Gewerbe) im bestehenden Planrecht, in Bezug auf die Ermittlung des notwendigen Pkw-Stellplatzbedarfs sowie der ggf. einschlägigen Reduzierungsfaktoren (einschließlich Lagegunst) die Zuständigkeit behalten oder erhalten, die Annahmen der Vorhabenträger zu prüfen und ggf., auch vor dem Hintergrund des Parksuchverkehrs und -drucks im jeweiligen Quartier, im Rahmen des erforderlichen Bedarfs im Einzelfall anzupassen;

2) inwieweit der Bauprüfdienst “Mobilitätsnachweis” entsprechend angepasst werden kann.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: