2025/I/Soz/1 Mehr Schutz für alle Mitglieder in Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag weiterleiten: Die SPD-Bundestagsabgeordneten im Ausschuss für Arbeit und Soziales mögen auf eine Ergänzung im Betriebsverfassungsgesetz hinwirken, sodass §78a BetrVG seinen Schutz nicht nur auf Auszubildende erstreckt, sondern auch auf Dual Studierende.

Begründung:

Wie Mitglieder des Betriebsrats setzen sich Mitglieder in Jugend- und Auszubildendenvertretungen für die Rechte von Beschäftigten ein. Dies kann mit Konflikten mit dem Arbeitgeber einhergehen. Deshalb schützt das Betriebsverfassungsgesetz die Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen, ähnlich wie Betriebsräte, vor Benachteiligung und Behinderung ihrer Tätigkeit. Menschen, die sich in einer Jugend- und Auszubildendenvertretung engagieren, wird Schutz davor gewährt, dass ihnen nach Ende ihrer Ausbildung vom Arbeitgeber die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis verweigert wird (§78a BetrVG).
Dieser Schutz gilt für Auszubildende, nicht jedoch für Dual Studierende! Ein Duales Studium gilt nicht als Ausbildung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Dual Studierende, die sich in einer Jugend- und Auszubildendenvertretung -ehrenamtlich- für andere einsetzen, gehen somit ein höheres Risiko einer Benachteiligung ein als ihre Kolleginnen und Kollegen, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren.

Dies ist eine Lücke im Betriebsverfassungsgesetz, die es zu schließen gilt.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag weiterleiten: Die SPD-Bundestagsabgeordneten im Ausschuss für Arbeit und Soziales mögen auf eine Ergänzung im Betriebsverfassungsgesetz hinwirken, sodass §78a BetrVG seinen Schutz nicht nur auf Auszubildende erstreckt, sondern auch auf Dual Studierende.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: