Auf Seite 41 nach „an den Hochschulen.“ soll eingefügt werden:
„Wir wollen in der Hochschulgesetzgebung die Schaffung von Stellen für sog. Lektor:innen ermöglichen, deren Aufgabenbereich zwar die Lehre fokussiert, aber auch eigene wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit einschließt.“
Im Zusammenspiel von §10 Absatz 5 LVVO und §28 Absatz 2 HmbHG ergibt sich eine Leerstelle in Bezug auf Beschäftigte mit vorrangigem Lehrauftrag, die aber trotzdem eigener Forschung nachgehen können. Der Gesetzestext beschränkt, dass lediglich Beschäftigten, deren Aufgabe die Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen ist, Zeit für eigene Forschung oder künstlerische Arbeit zugestanden wird. Als Alternative geht aus §10 Absatz 5 LVVO nur die Anstellung mit ausschließlicher Lehrtätigkeit hervor, bei der die Forschung innerhalb der Arbeitszeit ausdrücklich nicht erlaubt ist.
Die Änderung soll das Ziel ausdrücken, dass in Hamburg sogenannte Lektor:innen oder auch lecturer Stellen gesetzlich ermöglicht werden, deren Aufgabenfokus zwar auf der Lehre liegt, die jedoch trotzdem Forschung betreiben können. Dies würde ihnen auch den Besuch von Konferenzen und Weiterbildungen ermöglichen und sie (und entsprechend ihre Lehre) wissenschaftlich aktuell halten. Eine Übertragung des Bremer Modells wie in §24 BremHG ist denkbar und wünschenswert. Ebenfalls wären so Programme zur Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses bei herausragenden Leistungen denkbar (vgl. §24 Absatz 2 Sätze 4 und 5 BremHG), was die Beschäftigungsperspektiven im wissenschaftlichen Mittelbau stark verbessern würde.
De facto sind vergleichbare Beschäftigungsverhältnisse schon vorhanden, müssen jedoch aufgrund von Rechtsunsicherheiten über zwei separate Arbeitsverträge geregelt werden. Dies schafft unnötigen Verwaltungsaufwand und unklare Verhältnisse und kann durch eine klare Regelung im HmbHG und in der LVVO beseitigt werden.
Wir wollen in der Hochschulgesetzgebung die Schaffung von Stellen für sog. Lektor*innen ermöglichen, deren Aufgabenbereich zwar die Lehre fokussiert, aber auch eigene wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit einschließt. Wir setzen uns für gute Bedingungen der Lehre ein.