Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sind dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Nachteilsausgleich als auch die Möglichkeit der Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung für Schüler*innen mit Schwierigkeiten im Rechnen nach § 6 APO-GrundStGy bis in die weiterführende Schule ausgeweitet wird.
Schüler*innen sollen ein Anrecht auf diese beiden Formen des Nachteilsausgleichs haben, wenn bei ihnen die Schwierigkeit im Rechnen schon in der Grundschule diagnostiziert wurde oder in der weiterführenden Schule festgestellt wird. Der Nachteilsausgleich soll wie in der Grundschule dann greifen, wenn in Vergleichsuntersuchungen, insbesondere bei der Kermit Testung und bei weiteren Leistungsüberprüfungen, Schwierigkeiten von den Lehrkräften festgestellt werden. Dazu sollen feste Richtlinien entwickelt werden, welche angeben, bei welcher Fehlerquote oder bei welcher Art des Fehlers weitere Schritte zur Diagnose wahrgenommen werden sollten. Diese Richtlinien sollen durch die BSB (Behörde für Schul- und Berufsbildung) mit wissenschaftlicher Unterstützung entwickelt und der Schule dann bereitgestellt werden.
Zudem muss eine Stelle in der Behörde ins Leben gerufen werden, welche sich mit Fragen und Verbesserungsvorschlägen von Lehrkräften zu diesen Richtlinien beschäftigt. Die oben genannten „weiteren Schritte“ bestehen in der Durchführung eines zur Erkennung des Nachteils entwickelten Tests. Dieser Test soll bei einer gewissen Fehlerquote feststellen, ob ein Nachteilsausgleich oder sogar eine Abweichung der Leistungsbewertung greifen sollte. Zudem sollen nach dieser Diagnose die Lehrkräfte zusammen mit der/dem Schüler*in zusammen entscheiden, welche Form des Ausgleiches der/dem Schüler*in am besten hilft. Es soll keine Formen des Ausgleiches geben, der dem/der Schüler*in vorgeschrieben wird.
Zum Glück ist mittlerweile in den Bildungsinstitutionen der meisten Bundesländer klar, dass viele Schüler*innen Schwierigkeiten und Probleme in manchen Fächern und in vielen Lernprozessen haben, die weder darauf zurückzuführen sind, dass die Schüler*innen „faul“ seien oder „keine Motivation hätten“, sondern einfach eine Einschränkung, ein gesundheitliches Defizit haben, welches manche Fächer und Sachverhalte für sie schwer zu lernen macht. Auch in Hamburg ist das angekommen. So gibt es verschiedene Nachteilsausgleiche für diverse Einschränkungen wie z.B. Legasthenie. Doch es gibt ein klaffendes Loch in der Handreichung der Behörde für Nachteilsausgleiche. Viele Schüler*innen in Deutschland haben nämlich ein Problem im Umgang mit Zahlen und schon den einfachsten Rechenaufgaben. Diese Probleme lassen sich auf die wissenschaftlich anerkannte Krankheit Dyskalkulie zurückführen. Auch die BSB in Hamburg hat dieses Problem erkannt, jedoch den fatalen Fehler begangen, den Nachteilsausgleich für die Dyskalkulie nur bis zur vierten Klasse einzuführen. Das löst das Problem natürlich nicht. Die Schwierigkeiten, die Dyskalkulie verschwindet nicht einfach nach der vierten Klasse, nein, die Schüler*innen haben weiterhin die gleichen Schwierigkeiten, nur dass sie niemand mehr unterstützt und fördert. Um eine wirklich inklusive und chancengerechte Schule zu schaffen, in der sich alle Schüler*innen wohl fühlen und den gleichen Zugang zu Bildung haben, ist es unumgänglich, diesen Schritt zu gehen und die Dyskalkulie ernst zu nehmen.