Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den SPD Bundesparteitag beschließen:
Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich für eine Grundgesetzänderung einzusetzen:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 12a
Alle Deutschen können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
Die SPD setzt sich seit je her für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Artikel 12a Absatz 1 kommt aus einer anderen Zeit – dem letzten Jahrhundert – und entspricht nicht mehr unserer Vorstellung von unserer Gesellschaft und widerspricht zudem Artikel 3 des Grundgesetzes.
Nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hat sich unsere Welt – hat sich Europa verändert. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland muss seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bürger*innen und der Nato-Mitglieder gerecht werden. Auch wenn es uns als Sozialdemokratische Partei – eine Partei, die sich stehts für den Frieden stark macht – nicht leicht fällt die Wehrpflicht wieder einzusetzen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem Ausruf der Zeitenwende das richtige Zeichen gesetzt. Die Neuausgestaltung der Wehrpflicht durch Bundesverteidigungsminister Pistorius war daher ein nachvollziehbarer und notwendiger Schritt. Dass dabei das Nato-Partnerland Schweden als Vorbild diente, wäre durchaus der richtige Ansatz. Leider wurde er nicht in voller Konsequenz durchgesetzt. Länder wie Schweden, Norwegen und Israel zeigen wie Wehrpflicht im 21. Jahrhundert aussehen sollte: Es sollten keine Geschlechter ausgeschlossen werden!