2021/I/Arb/2 Juicer – Unicorns – Hunter – Range: Arbeitnehmerrechte stärken bei E-Scootern!

Der Landesparteitag möge beschließen: 

Die Bundestagsabgeordneten der SPD sollen sich für die folgenden Punkte einsetzten:

  1. Die Überprüfung der Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB der einzelnen Beschäftigten und falls diese vorliegt, die konsequente Durchsetzung der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Dieser Schattenarbeitsmarkt, der der Ausbeutung Tür und Tor öffnet, muss unterbunden werden.
  2. Die Überprüfung und Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeiter von E-Scooter-Anbietern, insbesondere die Bereitstellung der Arbeitsmittel vom Arbeitgeber (Transportmittel, Strom, Abstellplatz usw.) und die Einführung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen für die Beschäftigten.
Begründung:

Die Akkus der E-Roller müssen naturgemäß aufgeladen werden.  Schillernden Jobbezeichnungen – wie Juicer, Unicorns, Hunter, Range – klingen dabei vielversprechend. Hinter den Bezeichnungen versteckt sich oftmals ein ganzes Bündel prekärer Arbeitsbedingungen in Form schlecht bezahlter Mikrojobs. Pro eingesammeltem, aufgeladenem und wieder aufgestelltem Elektro-Roller verdienen die Mitarbeiter maximal fünf Euro – eine Arbeit ohne soziale Absicherung und einem Verdienst unterhalb des Mindestlohns. Dabei sind die Menschen, die leer gefahrenen E-Scooter über Nacht einsammeln und aufladen formal selbstständig, sie müssen ein Kleingewerbe anmelden. Mit dieser Methode werden Arbeitnehmerrechte wie der Mindestlohn umgangen. Zudem muss der gesamte Ladeprozess mit eigenen Mitteln finanziert werden. Dazu zählen ein eigenes Fahrzeug plus Benzin, das Smartphone sowie ein eigener Abstellraum mit Strom zum Aufladen. Diese Arbeitsbedingungen müssen verbessert und die Anbieter von E-Scooter in die Verantwortung aufgenommen werden.

 

Die beschriebenen Arbeitsbedingungen bei dem Anbieten von E-Scootern sind kein Einzelfall im sich ausweitenden Bereich der digitalen Plattformarbeit. Es müssen Mechanismen gefunden werden, um der Entstehung eines digitalen Prekariats zu begegnen. Aus diesem Grund soll geprüft werden, inwieweit Arbeits- und Sozialrecht an digitale Formen der Arbeit angepasst werden soll. Denkbar wäre: 

  • Bereitstellung der Arbeitsmittel vom Arbeitgeber (Fahrzeug, Strom, Abstellplatz etc.)
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für die Beschäftigten
  • Soloselbstständige im Bereich der Plattformökonomien besser für das Alter absichern
  • Den Arbeitnehmerbegriff insgesamt besser abgrenzen und den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Über eine umgekehrte Nachweispflicht sollte dieser belegen, ob es sich um Arbeitnehmer oder Selbständige handelt

 

Die Digitalisierung des Wirtschafts- und Arbeitslebens führt zu einer Veränderung von Beschäftigungsformen (Soloselbständigkeit, Werkvertragsarbeit, Leiharbeit, Crowdworking, Clickworking). Die Anpassung des Arbeitsrechts auf diese Herausforderungen ist zwingend erforderlich, damit aus digitaler Arbeit sozial gerechte digitale Arbeit wird.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Bundestagsabgeordneten der SPD sollen sich für die folgenden Punkte einsetzten:

  1. Die Überprüfung der Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB der einzelnen Beschäftigten und falls diese vorliegt, die konsequente Durchsetzung der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Dieser Schattenarbeitsmarkt, der der Ausbeutung Tür und Tor öffnet, muss unterbunden werden.
  2. Die Überprüfung und Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeiter von E-Scooter-Anbietern, insbesondere die Bereitstellung der Arbeitsmittel vom Arbeitgeber (Transportmittel, Strom, Abstellplatz usw.) und die Einführung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen für die Beschäftigten.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: