2023/II/Innen/4 Beleuchtung Hausnummern

Der Landesparteitag möge beschließen und an die Fraktion in der Bürgerschaft weiterleiten:

Die Hamburgische Bauordnung soll geändert werden. Der §19 (5) 2. Satz „bei Gebäuden mit Aufenthaltsräumen muss die Hausnummer beleuchtbar sein“ soll gestrichen werden.

Begründung:

Gem. §19 HBauO sind an Gebäuden in Hamburg beleuchtete Hausnummer anzubringen. In den Ausführungen dazu wird noch detailliert gefordert, dass Schilder 400 mm² Fläche haben müssen und mit 25-40 Watt zu beleuchten sind. Diese Pflicht zur Beleuchtung besteht in Deutschland sonst nur noch in Berlin.

Beleuchtete Hausnummern anzubringen, galt als Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit. Dies ist jedoch nicht mehr der aktuelle Stand:

–              Es ist nachts nicht mehr dunkel, die nächtliche Hintergrundhelligkeit hat inzwischen das 106-fache der natürlichen Hintergrundstrahlung überschritten.

–              Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr sind vollständig mit GPS-basierten Navigationssystemen ausgestattet, mit denen sie jedes Haus finden können.

–              Hamburg hat ca. 260.000 Wohngebäude. Auch wenn viele Hausnummernbeleuchtungen mit Solarzellen und integrierten Bewegungsmeldern ausgestattet sind, resultiert daraus bei 50% Einschaltzeit ein Energieverbrauch ´von (260000 * 12 h * 365 d * 25 Watt * 0,5) 28 Mio. kWh jährlich.

–              Jede Lichtquelle stört das Orientierungsvermögen von Insekten und Kleinwirbeltieren und schränkt so deren Lebensbedingungen ein.

Die Beleuchtungspflicht ist daher weder notwendig noch sinnvoll und sollte entfallen.

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen und an die Fraktion in der Bürgerschaft weiterleiten:

Die Hamburgische Bauordnung soll geändert werden. Es soll geprüft werden, ob §19 (5) 2. Satz „bei Gebäuden mit Aufenthaltsräumen muss die Hausnummer beleuchtbar sein“ gestrichen werden kann.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: