2023/I/Recht/6 Landestierschutzbeauftragte/r für Hamburg

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der Hamburger SPD möge beschließen:
1. Die SPD-Landespolitiker*innen in Senat und Bürgerschaft werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in Hamburg die Einrichtung einer/eines Landestierschutzbeauftragten geschaffen wird.
2. Die/Der Hamburgische Landestierschutzbeauftragte soll als fachlich und politisch unabhängige Organisationseinheit in der für Tierschutz zuständigen Behörde, derzeit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, angesiedelt werden.
3. Die Einrichtung einer/eines Hamburgischen Landestierschutzbeauftragten soll mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet werden.
4. Der/Dem Hamburgischen Landestierschutzbeauftragten ein Arbeitsstab aus weiteren für Tier-schutzfragen qualifizierten Mitarbeiter*innen und Bürokräften zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Zu Recht gewinnt in Öffentlichkeit und Politik der Tierschutz zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen wollen etwa Missstände in Tierversuchslaboren und bei Massentierhaltung sowie Tiertransporten nicht mehr hinnehmen und stören sich an unzureichender Ausstattung von Tierheimen.

Auch in einer Großstadt wie Hamburg, in der es keine Massentierhaltung und Schlachthöfe mehr gibt, treten zahlreiche Tiere betreffende Probleme auf, so etwa das Fortbestehen von Tierversuchen in erheblichem Umfang, unzureichende finanzielle Unterstützung des größten Hamburger Tierheims in der Süderstraße im Hinblick auf die Aufnahme sichergestellter und ausgesetzter Tier sowie die zunehmend zusammenbrechenden und nicht mehr ausreichenden Gebäude, immer stärker werdende Vermehrung und Verelendung von Stadttauben und frei lebenden Katzen sowie zunehmende Verknappung des Lebensraums für Wildtiere wie Igel, Eichhörnchen, Vögel und Insekten und deren Gefährdung etwa durch Feuerwerk und Mähroboter.

In einer aufgeklärten Gesellschaft hat Politik sich außer für die Lebensbedingungen der Menschen auch für die weitgehend von uns Menschen verantworteten, zunehmend sich verschlechternden Lebensbedingungen von Tieren zu kümmern und insoweit Aktivitäten zu einer Verbesserung zu ergreifen.

Ein wirksames Instrument, um den Tierschutz zu stärken, ist die Schaffung der Einrichtung einer/eines Landestierschutzbeauftragten mit erheblichen Kompetenzen und ausreichender Ausstattung. Kompetenzbereiche bzw. Aufgaben einer/eines Landestierschutzbeauftragten sind bei ausreichender Ausstattung insbesondere:

– Beratung der für Tierschutz zuständigen Behörde in allen Fragen des Tierschutzes einschließlich des Rechts auf Anhörung durch die Behörde,

– Hinweiserteilung gegenüber öffentlichen Stellen wie Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern sowie Tierversuchslaboren öffentlicher Betreiber auf etwaige Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften und Unterbreitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Missständen gegenüber solchen Stellen,

– Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes in Hamburg, auf Bundeseben und auf Ebene der Europäischen Union,

– Vergabe und Auswertung von Gutachten zu Tierschutzfragen,

– Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen tierschutzfachlichen und tierschutzrechtlichen Fragen,

– Bildungsarbeit im Sinne einer Verstärkung der Einbeziehung von Tierschutzthemen in schulischen Unterricht und Bildungsformate im außerschulischen Bereich,

– Zusammenstellung und Verbreitung von Informationen und Bildungsmaterial zum Tierschutz,

– Organisieren von Fachveranstaltungen,

– Teilnahme an den Sitzungen des Tierschutzbeirates,

– Kontakt zu Hamburger Tierheimen und Tierschutzorganisationen sowie insbesondere Kooperation mit dem mit der Stadt Hamburg vertraglich verbundenen Tierheim,

– Zusammenarbeit mit den in den Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft für Tierschutz zuständigen Abgeordneten,

– Kooperation mit den Tierschutzbeauftragten anderer Länder,

– jährliches Informieren von Senat, Bürgerschaft und Öffentlichkeit über die geleisteten Tätigkeiten.

Viele Bundesländer haben den mit diesem Antrag auch für Hamburg angestrebten Weg bereits

beschritten und Landestierschutzbeauftragte eingesetzt. So außer den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland auch die uns benachbarten Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie die Stadtstaaten Berlin und Bremen. In manchen der genannten Bundesländer gibt es bereits seit vielen Jahren Landestierschutzbeauftragte. In allen genannten Bundesländern hat sich die Einrichtung der Tierschutzbeauftragten bewährt.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der Hamburger SPD möge beschließen:
1. Die SPD-Landespolitiker*innen in Senat und Bürgerschaft werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in Hamburg die Einrichtung einer/eines Landestierschutzbeauftragten geschaffen wird.
2. Die/Der Hamburgische Landestierschutzbeauftragte soll als fachlich und politisch unabhängige Organisationseinheit in der für Tierschutz zuständigen Behörde, derzeit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, angesiedelt werden.
3. Die Einrichtung einer/eines Hamburgischen Landestierschutzbeauftragten soll mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet werden.
4. Der/Dem Hamburgischen Landestierschutzbeauftragten ein Arbeitsstab aus weiteren für Tierschutzfragen qualifizierten Mitarbeiter*innen und Bürokräften zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: