Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an die Hamburgische Bürgerschaftsfraktion beschließen:
Die Bürgerschaftsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, den Denkmalschutz derart zu überarbeiten, dass in Fällen, in denen Interessen des
Denkmalschutzes mit denen des Klimaschutzes kollidieren, eine Handlungsvorgabe folgender
Art existiert. Es soll künftig anhand zu definierender Kriterien unterschieden werden zwischen
einfachen und komplexen Fällen.
1. Für einfache Fälle soll eine Vorgehensweise entwickelt werden, welche Nutzer*innen
(Eigentümer*innen bzw. Mieter*innen) ermöglicht, einfach und unbürokratisch Modifikationen
an einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie vorzunehmen. Besagte
Kriterien sollen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und in willkürlicher Reihenfolge) sein:
Hierunter fallen etwa die Montage von kleinen Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerken),
Photothermikanlagen, Wärmepumpen, etc.. Hierbei ist der Denkmalschutz lediglich vorübergehend auf unbestimmte Zeit auszusetzen und nicht aufzuheben. Sobald eine weitere
Modifikation erfolgen soll, inkl. eines Rückbaus, muss neu evaluiert werden, ob alle Kriterien
erfüllt sind.
- Vollständiger und rückstandsloser Rückbau ist möglich
- Die Modifikation liefert einen nennenswerten Mehrwert im Klimaschutz (z.B. Photovoltaik
nur an dafür geeigneten Stellen)
2. Es soll ferner geprüft werden, auf welche Art auch im Falle geplanter substanzieller Veränderungen,
die nicht rückstandslos zurückzubauen sind, eine Lösung gefunden werden kann,
die sowohl dem Denkmalschutz als auch dem Klimaschutz genüge tut. Ggf. ist ein möglichst
transparenter Leitfaden zu entwickeln, nach welchem die Sinnhaftigkeit der Modifikation
sowie die Beeinträchtigung des Denkmalcharakters gegeneinander aufzuwiegen sind.
Es soll ausgeschlossen werden, dass der Denkmalschutz umgangen werden kann, um das
Gebäude und/oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen bzw. das Denkmal zum
Spekulationsobjekt wird.
Denkmalschutz ist wichtig. An dieser Prämisse soll sich nichts ändern. Allerdings gehört dazu im übergeordneten Sinne auch der Klimaschutz, denn nur auf einem lebensfreundlichen Planeten spielen Denkmäler eine Rolle. Es gibt Situationen in welchen vollkommen legitime Interessen des Denkmalschutzes mit denen des Klimaschutzes kollidieren. Beispielsweise ist die Installation einer Solaranlage auf dem Dach oder Balkon eines geschützten Hauses eine Modifikation des Erscheinungsbildes. Allerdings können solchem Solaranlagen einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende leisten und sie stellen für die jeweiligen Nutzer*innen oft eine wirtschaftliche Entlastung dar – gerade vor dem Hintergrund immens gestiegener Energiepreise. Wir erkennen diesen Konflikt der Interessen an.
Aus diesem Grund muss im Konfliktfall eine Richtlinie existieren, nach welcher zwischen Eigentümer*innen bzw. Mieter*innen und Denkmalschutzamt geschlichtet wird. Wir schlagen zum beschleunigten Fortschritt der Energiewende vor, dass in solchen Fällen – sofern begründbar – im Sinne des Klimaschutzes entschieden werden soll. In Trivialfällen, in welchen Modifikationen ohne nennenswerten Aufwand oder Schaden vollständig rückbaubar sind (z.B. Photovoltaik auf Balkonen), soll unbürokratisch eine Lösung gefunden werden. Für nicht triviale Fälle soll geprüft werden, inwiefern das gegebene sowie geltende Verfahren und Recht zu Gunsten des Klimaschutzes verbessert werden kann. Von behördlicher Seite sind hier bereits erfreuliche Fortschritte gemacht worden, welche wir ausdrücklich begrüßen (https://www.hamburg.de/bkm/denkmalschutzamt/176812/klima-und-denkmalpflege/ und https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/17000652/praxishilfe-erneuerbare-energien/ ). Ein dauerhafter Verlust des Denkmals muss nach Möglichkeit ausgeschlossen werden.