2023/I/Teilh/4 Die Bundeswehr im 21. Jahrhundert - modern und offen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen darauf hinwirken, dass das Soldatengesetz – insbesondere § 17 SG – und auch die entsprechenden internen Dienstvorschriften baldmöglichst dergestalt angepasst wird, dass künftig Soldat*innen durch das freie und vor allem auch für die Öffentlichkeit wahrnehmbare Ausleben ihrer Sexualität im privaten Kontext keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben.

Ebenso ist auch die bloße Vermerkung bzw. Speicherung bekanntgewordenen privaten Sexualverhaltens zu unterlassen.

Begründung:

„Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ – dreizehn Worte, die einer Offizierin der Bundeswehr zum Verhängnis wurden. Der sich mittlerweile auf dem 10. Deutschen Diversity-Tag als weltoffen gebende Dienstherr, die Bundeswehr, sah durch diese Tinder-Biographie noch im Jahr 2019 eine Grenze überschritten und erteilte Anastasia Biefang einen Disziplinarverweis. Ein Fall, der nicht nur verstörende Einblicke in die innere Führung „der Truppe” gibt, sondern abermals vor Augen führt, dass der Spalt zwischen für den Wehrdienst werbenden Hochglanzflyern und dem tatsächlichen Leben in und mit der Institution Bundeswehr nicht mehr überbrückbar ist. So sah sich auch das Bundesverwaltungsgericht in Anbetracht der aus ihrer Sicht in weiten Teilen Deutschland bestehenden Prüderie und der bestehenden Rechtslage dazu gezwungen, den Entscheidungen des Vorgesetzten und des Truppengerichts zu folgen.

Wenn vom Staatsbürger in Uniform die Rede ist, darf damit nicht gemeint sein, dass die 183.000 Angehörige der Bundeswehr jeweils die*den Durchschnittsdeutsche*n abbilden, sondern die Gesellschaft in ihrer Vielfalt repräsentieren. Insbesondere eine Institution, die zu sieben Achteln aus Männern besteht, sollte darauf bedacht sein, sensibel und verständnisvoll mit Minoritäten umzugehen.

Ein Paragraph, der das Ansehen der Bundeswehr schützen soll, darf in der Praxis nicht dazu führen, dass das Klischee der Bundeswehr als prüder Männerhaufen verfestigt wird.

Damit die Bundeswehr von breiten Teilen der Bevölkerung anerkannt werden kann, müssen wir diese per gesetzgeberischem Update ins 21. Jahrhundert holen.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen darauf hinwirken, dass das Soldatengesetz – insbesondere § 17 SG – und auch die entsprechenden internen Dienstvorschriften baldmöglichst dergestalt angepasst wird, dass künftig Soldat*innen durch das freie und vor allem auch für die Öffentlichkeit wahrnehmbare Ausleben ihrer Sexualität im privaten Kontext keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben.

Ebenso ist auch die bloße Vermerkung bzw. Speicherung bekanntgewordenen privaten Sexualverhaltens zu unterlassen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: