2023/I/Bil/2 Ausbau des Ombudstellensystemes der Hamburger Schulbehörde

Status:
Annahme

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder der Hamburger Bürgerschaft sollen sich für folgendes Einsetzen:

  1. Die Zahl der Ombudsleute der Hamburger Schulbehörde an der Ombudsstelle für Inklusive Bildung, notfalls durch Einstellung hauptamtlicher Ombudsleute, zu erhöhen.
  2. Eine Öffentlichkeitskampagne über die Aufgaben, Funktionen und Zielgruppe von Ombudstellen durchzuführen.
  3. Gegebenenfalls die Kompetenzen der Ombudsleute, um niedrigschwelliger in Gespräche mit Schule und Eltern treten zu können, zu erweitern.
Begründung:

Im Kontext der inklusiven Bildung verlaufen Konfliktlinien häufig zwischen Eltern und Schüler*innen auf der einen und Schule auf der anderen Seite. Da Eltern und Schüler*innen hier meist in einer schwächeren Position sind, insbesondere, wenn die Familien auch anderweitig sozial benachteiligt sind, brauchen sie Unterstützung, um in die Verhandlung mit der Schule treten zu können.

Zu diesem Zweck hat die Hamburgische Bürgerschaft im Jahre 2012 die Einführung einer Ombudsstelle Inklusion beschlossen:

Ihre Aufgabe ist gemäß der Drucksache 20/3641 „Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen“ vom 27.03.2012 der Hamburgischen Bürgerschaft „Sorgeberechtige mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Konfliktfällen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und eine kostenlose, neutrale und unabhängige Hilfe in Bildungsfragen bieten.“ (a.a.O. Ziffer 5.5)    Die hier arbeitenden Ombudsleute sind ehrenamtlich tätig. Ihrem achten Arbeitsbericht zufolge hat die Zahl der Beratungsfälle, die einen hohen Arbeitsaufwand erforderten kontinuierlich zugenommen, und macht die Mehrheit aller Beratungsfälle aus. Dass die Ombudstelle überlastet ist, ist hierbei offen herauszulesen.

Gleichzeitig erscheint die Zahl der 144 Beratungen, mit denen die Ombudsstelle im vergangenen Jahr beschäftigt war, verschwindend gering gegenüber 12261 Schüler*innen mit Inklusionsstatus in Hamburg im Jahr 2018. Es ist daher zu erwarten, dass die eigentliche Zahl der Konflikte um ein vielfaches höher ist, Eltern und Schüler*innen in den meisten Fällen die Ombudsstellen, ob aus Unkenntnis ihrer Existenz, oder mangelnden Vertrauens aber nicht einschalten.

Um diesem Umstand entgegenzuwirken, ist es erforderlich, durch eine Öffentlichkeitskampagne den Ombudsstellen mehr Öffentlichkeit zu verleihen. Hier ist allerdings ein Dilemma zu erkennen, da dies gleichzeitig zu einer zunehmenden Überlastung der Ombudsstellen führen würde.

Daher ist es erforderlich, begleitend die Personalkapazitäten der Ombudsstellen auszuweiten. Ein weiteres Problem ist darin zu erkennen, dass die Ombudsstellen häufig nicht in der Lage sind, die tatsächliche Situation der Schüler*innen zu verbessern, wie sich in der hohen Zahl an Fällen zeigt, die sich über mehrere Jahre hinziehen, ohne dass nennenswerte Veränderungen zu erkennen sind. Auch dies kann zu einem abnehmenden Vertrauen in die Ombudsstellen führen. Dieser Tendenz kann nur entgegengewirkt werden, indem die Kompetenzen der Ombudsstellen ausgeweitet werden, sodass das Konfliktlösungspotential erhöht wird.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, eine Öffentlichkeitskampagne über Aufgaben, Funktionen und Zielgruppen der Ombudsstellen durchzuführen.

Im Anschluss an diese Öffentlichkeitskampagne ist auszuwerten, inwiefern sich aus einer ausgeweiteten Nutzung der Bedarf für eine höhere Zahl an Ombudsleuten ergibt. Für diesen Fall sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Nötigenfalls ist hierbei auch die Einstellung hauptamtlicher Ombudsleute zu prüfen.

Zeitgleich sollen die behandelten Fälle dahingehend untersucht werden, ob und welche erweiterten Kompetenzen der Ombudsstellen sinnvoll wären. Diese sind anschließend zu implementieren.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: