2023/I/Woh/2 Verteilungsverfahren für die ab 2024 jährlich sicherzustellenden 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen auf städtischen Grundstücken

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

  1. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und der Hamburger Senat werden aufgefordert, bis spätestens Ende 2023 ein Verteilungsverfahren für die ab 2024 jährlich sicherzustellenden 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen auf städtischen Grundstücken zu erarbeiten. Dieses Verteilungsverfahren ist mit den sieben Hamburger Bezirken zu entwickeln und abzustimmen.
  2. Das Verteilungsverfahren muss sicherstellen, dass die jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen auf städtischen Grundstücken, in Bezugnahme auf die Quoten des Vertrags für Hamburg zwischen dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und den sieben Hamburger Bezirken, möglichst gleichmäßig auf alle sieben Bezirke verteilt werden. Es darf nicht dazu führen, dass Bezirke mit einem hohen Anteil an städtischen Grundstücken einen überproportional hohen Anteil an der Sicherstellung der jährlichen 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen erbringen müssen. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass bei den Stadtentwicklungsprojekten „Oberbillwerder“, „Neue Gartenstadt Öjendorf“ und den Entwicklungsvorhaben der IBA Hamburg in Wilhelmsburg die bisherigen Beschlüsse des Senats und der Bezirksversammlungen (u.a. Masterpläne und Senko-Beschlüsse), in denen feste Quoten für die Entwicklung der frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungsbauformen festgelegt wurden, weiterhin Gültigkeit haben. Es sollen somit bei großen Stadtentwicklungsprojekten nicht überproportional viele öffentlich geförderte Wohneinheiten realisiert werden, d.h. nicht mehr als über dem bislang geltendem Drittel-Mix.
  3. Das Verteilungsverfahren muss Mechanismen berücksichtigen, die im Konfliktfall (z.B. zwischen den Bezirken) zur Anwendung kommen können und die in der Ziffer 2 dargestellten Anforderungen berücksichtigen.
Begründung:

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben sich mit den beiden Volksinitiativen „Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten!“ und „Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig!“ auf einen Kompromiss in Hinblick auf die eingereichten Volksbegehren verständigt. Die Einigung hat umfassende Auswirkungen auf den Wohnungsbau, welcher auf städtischen Flächen realisiert werden soll. Der Anteil der Wohnungen, der auf städtischen Grundstücken öffentlich gefördert werden soll, wird erheblich ausgebaut. Auf städtischen Flächen sollen ab 2024 pro Jahr mindestens 1.000 öffentlich geförderte Wohnungen mit einer Mietpreisbindung von 100 Jahren errichtet werden. Auch ist ein Ausverkauf städtischer Flächen mit wenigen Ausnahmen langfristig ausgeschlossen.

Am 16. November 2022 hat die Hamburgische Bürgerschaft den Kompromiss mit Mehrheit zugestimmt. Die Volksinitiativen haben im Gegenzug das Volksabstimmungsverfahren beendet.

Die erzielte Einigung mit den Volksinitiativen ist für die Bezirke eine Herausforderung. Selbstverständlich muss es Ziel des Gemeinwohls sein, sensibel, sozial und verantwortungsbewusst mit den städtischen Grundstücken umzugehen. Eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik ist politisch sinnvoll und notwendig. In unserer Verantwortung für die Stadtentwicklung und den Wohnungsbau müssen wir aber auch für eine gute soziale Durchmischung und stabile Nachbarschaften sorgen. Besonders in Bergedorf wissen wir um die großen Schwierigkeiten der Stabilisierung von Neubauquartieren, bei denen von Beginn an mit großen Anteilen an öffentlich gefördertem Wohnungsbau geplant wurde. Dabei ist uns die Notwendigkeit des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, insbesondere für die Sicherstellung des bezahlbaren Wohnens, bewusst. Wir wollen und müssen dafür sorgen, dass wir deshalb auf städtischen (und auch auf privaten) Grundstücken die Realisierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus voranbringen. Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass sich der öffentliche Grund, auf dem Wohnungsbauprojekte möglich sind, nicht vermehren lässt. Wir brauchen jedoch alle drei Aspekte zusammen: einen verantwortungsvollen Umgang mit städtischen Grundstücken, einen großen Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie stabile und sozial ausgewogene Stadtteile.

Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass die im Eigentum der FHH stehenden Grundstücke ungleichmäßig auf die sieben Hamburger Bezirke verteilt sind. Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Verantwortung und der Sicherstellung stabiler und sozial ausgewogener Stadtteile muss es jedoch eine gesamtstädtische Lösung und Strategie zur Verteilung der jährlichen 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen geben.

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

  1. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und der Hamburger Senat werden aufgefordert, ein Verteilungsverfahren für die ab September 2024 über einen Zeitraum von fünf Jahren im Durchschnitt jährlich sicherzustellenden 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen auf städtischen Grundstücken zu erarbeiten. Die Bezirksämter sind bei der Erarbeitung des Verteilungsverfahrens einzubeziehen.

2.           Das Verteilungsverfahren muss sicherstellen, dass die jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen auf städtischen Grundstücken, in Bezugnahme auf die Quoten des Vertrags für Hamburg zwischen dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und den sieben Hamburger Bezirken, möglichst gleichmäßig auf alle sieben Bezirke verteilt werden. Es darf nicht dazu führen, dass Bezirke mit einem hohen Anteil an städtischen Grundstücken über den vereinbarten fünfjährigen Betrachtungszeitraum einen überproportional hohen Anteil an der Sicherstellung der jährlichen 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen erbringen müssen. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass bei den Stadtentwicklungsprojekten „Oberbillwerder“, „Neue Gartenstadt Öjendorf“ und den Entwicklungsvorhaben der IBA Hamburg in Wilhelmsburg die bisherigen Beschlüsse des Senats und der Bezirksversammlungen (u.a. Masterpläne und Senko-Beschlüsse), in denen feste Quoten für die Entwicklung der frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungsbauformen festgelegt wurden, weiterhin Gültigkeit haben. Es sollen somit bei großen Stadtentwicklungsprojekten nicht überproportional viele öffentlich geförderte Wohneinheiten realisiert werden, d.h. in der Regel nicht mehr als über dem bislang geltendem Drittel-Mix.

3.           Das Verteilungsverfahren muss Mechanismen berücksichtigen, die im Konfliktfall (z.B. zwischen den Bezirken) zur Anwendung kommen können und die in der Ziffer 2 dargestellten Anforderungen berücksichtigen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: