2023/I/Ges/1 Tarifbindung in den Hamburger Krankenhäusern stärken

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen und dem Senat weiterleiten:

Im Rahmen der weiteren Krankenhausplanung soll das Hamburgische Krankenhausgesetz, dahin ergänzt werden, dass Investitionen der Freien und Hansestadt Hamburg in die Krankenhäuser an eine Tarifbindung der Hamburger Krankenhausbetreiber und deren Tochterunternehmen zu binden sind.

Begründung:

Das Instrument Tarifflucht ist auch in den Krankenhäusern und insbesondere in den Tochterunternehmen der Klinikbetreiber gang und gebe. Dies hat in der Vergangenheit zu einer Spaltung der Belegschaften geführt. Der Betrieb eines Krankenhauses ist aber eine Teamaufgabe von unterschiedlichen Berufen und Professionen. So braucht es neben Arzt und Pflege auch Haustechniker Krankentransport, Logistiker usw.

Die Tariftreueregelung in der ambulanten und stationären Pflege zeigt, dass so ein Instrument Wirkung zeigt. Seit dem 01.02.2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregel bezahlen oder mindestens in der Höhe des Tarifvertrages oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen und dem Senat weiterleiten:

Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der weiteren Krankenhausplanung das Hamburgische Krankenhausgesetz, dahin ergänzt werden kann, dass Investitionen der Freien und Hansestadt Hamburg in die Krankenhäuser an eine Tarifbindung der Hamburger Krankenhausbetreiber und deren Tochterunternehmen gebunden werden können.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: