2022/II/Ges/9 Ergebnisoffene Verhütungsberatung fördern – ökonomische Anreize reduzieren!

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Vergütungssystem der Quartalspauschale pro Fall in kassenärztlichen Praxen auf Möglichkeiten zur Sicherstellung einer adäquaten und ergebnisoffenen Beratung zur Verhütung überprüft wird. Dabei soll insbesondere in den Blick genommen werden, inwiefern derzeit wirtschaftliche Anreize für ein “schnelles und einfaches Rezeptausstellen” bestehen und wie diese verhindert werden können.

Begründung:

Die durchschnittliche Dauer für ein Verhütungsgespräch durch deutsche Gynäkolog:innen beträgt gerade einmal 7 Minuten – eine erstaunlich knappe Zeit in Anbetracht der Vielzahl an Verhütungsmitteln.

Doch ist dies nicht in der flächendeckenden Unwilligkeit der Gynäkolog:innen begründet, sondern in einem – gewollten oder zufälligen – ökonomischen Anreiz. So kann die Beratungsleistung derzeit unabhängig von der Dauer mit lediglich 8 € abgerechnet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es ganz nachvollziehbar, dass auf das Aufzeigen von Alternativen zum Verhütungsmittel Nr. 1 – der Pille für die Frau – zu verzichten, wohl wissend, dass die Patientin regelmäßig für ein neues Rezept in die Praxis zurückkehren wird und somit stete Einnahmen sicherstellt.

Eine so wichtige und unter Umständen folgenschwere Entscheidung, wie die Wahl des Verhütungsmittels, muss umfassend informiert und wohl überlegt erfolgen. Deshalb sind alle beschränkenden und lenkenden ökonomische Anreize auszuschließen.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Vergütungssystem der Quartalspauschale pro Fall in kassenärztlichen Praxen auf Möglichkeiten zur Sicherstellung einer adäquaten und ergebnisoffenen Beratung zur Verhütung überprüft wird. Dabei soll insbesondere in den Blick genommen werden, inwiefern derzeit wirtschaftliche Anreize für ein “schnelles und einfaches Rezeptausstellen” bestehen und wie diese verhindert werden können.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: