Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
Landesregierungen werden nach § 13b TierSchG ermächtigt, Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen.
Wir fordern die SPD dazu auf, sich bundesweit dafür einzusetzen, dass alle Bundesländer eine Katzenschutzverordnung einführen, welche folgenden Punkte beinhaltet: eine Kastrationspflicht, eine Registrierungspflicht und Kennzeichnungspflicht für freilebende Katzen und freilaufende Hauskatzen. Neben den zuständigen Behörden erhalten Tierschutzvereine finanzielle Hilfe dafür Registrierungen, Kennzeichnungen und Kastrationen bei freilebenden Katzen, die nicht identifizierbar sind, durchzuführen. Zuchtkatzen werden bei der Kastrationspflicht nicht berücksichtigt.
In Deutschland leben laut Schätzungen 2 Millionen freilebende Katzen, in Großstädten wie in Berlin oder Hamburg ist mit einer 5-stelligen Zahl zu rechnen, oft im Unwissen der Bürger:innen, da diese Katzen sehr scheu sind. Dies führt dazu, dass viele Katzen unterernährt und von Flöhen und Parasiten befallen sind und verwildern. Zusätzlich zu dem Leid der Katzen sterben jedes Jahr um die 30 – 100 Millionen Vögel durch diese Situation. Um die Situation in den Griff zu bekommen, ist auch eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Hauskatzen von Nöten, damit die Zahl der freilebenden Katzen sich nicht vermehrt.