2022/II/Innen/2 Hürden beim Kirchenaustritt abschaffen!

Status:
Erledigt

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die Mitglieder des Hamburgischen Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für den/die Austretende:n nicht mehr mit Gebühren an den Staat verbunden ist (z. Zt. 31 Euro). Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden.

Begründung:

Der Kirchensteuer-Einzug hat in Deutschland eine problematische Tradition. Auch wenn beteiligte Religionsgemeinschaften diesen staatlichen Service mehr oder weniger refinanzieren, zwingt der Steuereinzug durch den Arbeitgeber Betroffenen zu einer Offenlegung der eigenen Religionszugehörigkeit. Zahlreiche kleinere Religionsgemeinschaften verzichten deshalb auch darauf, trotz Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts den Staat zu einer Mitwirkung beim Einzug der Mitgliedsbeiträge zu bitten. Da die Kirchensteuer an die Lohnsteuer gekoppelt ist, die erst oberhalb des Grundfreibetrags fällig wird und i.d.R. vom Arbeitgebenden einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt wird, zahlen Menschen mit Einkommen unter diesem Grundfreibetrag auch keine Kirchensteuer. Es bedarf keiner weiteren Begründung, dass es für uns nicht hinnehmbar ist, dass ein bestehender Austrittswunsch aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht umgesetzt werden kann oder unnötige Härten nach sich zieht. Das persönliche Erscheinen des/der Austrittswilligen beim Standesamt ist zukünftig durch fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung nicht mehr nötig. Jetzt muss künftig der Austritt aus der Kirche auch so einfach sein, wie z.B. den Handyvertrag zu kündigen oder aus einem Verein auszutreten, was ebenfalls nicht mit staatlichen Verwaltungskosten belegt ist. Im Übrigen ist traditionell der Eintritt in eine Kirche zu jedem Zeitpunkt kostenfrei, zudem wird er i.d.R. durch Taufe vollzogen über den Kopf des/der noch nicht Religionsmündigen hinweg auf Veranlassung der Sorgeberechtigten.

Überweisungs-PDF: