2022/I/Soz/12 Anpassung der Kitagebühren

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und der Senat werden dazu aufgefordert, die Kitagebühren zum Zweck einer sozial gerechteren Verteilung aufkommensneutral neu zu staffeln. So wird die Einkommensgrenze für die Höchstgebühr angehoben und entsprechend die Beiträge angepasst. Die Staffelung der Beiträge unter diesem Satz wird angepasst.

Begründung:

Hamburg hat bereits große Schritte zur Entlastung von Familien geschafft. Durch das Gutscheinsystem hat jedes Kind unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, eine Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen. Nach dem aktuellen Gutscheinsystem zahlt ein Haushalt mit zwei Einkommen bereits ab ca. 3000 Euro netto den Spitzensatz (abgesehen von abziehbaren Beiträgen). Diesen Satz zahlen auch Spitzenverdiener, die wirtschaftlich in der Lage wären, höhere Beiträge zu leisten. Um Familien mit kleineren Einkommen zu entlasten, soll der Spitzensatz an wesentlich höhere Gehälter angepasst werden und selbst auch erhöht werden. Entsprechend entlastet sollen Familien mit einem geringeren Einkommen werden. Ein Plus durch die Gebühren wird nur aus Beiträgen von Spitzeneinkommen erzielt. Insgesamt werden die Gebühren nur breiter gefächert. Die erhöhten Gebühreneinnahmen im Bereich der Spitzeneinkommen können zur besseren Ausstattung der Kitas verwendet werden.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und der Senat werden dazu aufgefordert, die Kitagebühren zum Zweck einer sozial gerechteren Verteilung neu zu staffeln. So wird die Einkommensgrenze für die Höchstgebühr angehoben und entsprechend die Beiträge angepasst. Die Staffelung der Beiträge unter diesem Satz wird angepasst.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: