2022/I/Soz/4 Das StoP-Projekt "Stadtteile ohne Partnergewalt“ in ein dauerhaftes Angebot als Prävention installieren!

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und der Senat sollen:

  • Das Projekt Stadtteile gegen Partnergewalt (StoP) in eine Regelfinanzierung durch die Sozialbehörde zu überführen.
  • Mindestens eine Personalstelle (VZ) pro beteiligten Stadtteil auf Dauer regelhaft zu finanzieren
Begründung:

Das Projekt „Stadtteile ohne Partnergewalt“ (StoP) wurde von Frau Professorin Dr. Sabine Stövesand (HAW Hamburg Fachbereich Soziale Arbeit), als präventive sozialraumorientierte Maßnahme gegen Gewalt in Partnerschaften entwickelt. In 6 Hamburger Stadtteilen (Steilshoop, Osdorfer Born, Wilhelmsburg, Horner Geest, Neuwiedental, Phönixviertel) kann eine erfolgreiche Arbeit nachgewiesen werden. Der Ansatz ist, das lokale Gemeinwesen für das Thema zu sensibilisieren und Partnergewalt öffentlich zu enttabuisieren. In den Blick genommen wird dabei insbesondere die Nachbarschaft in einem Quartier, als die Gruppe von Menschen, die am ehesten auf die häusliche Gewalt aufmerksam wird.

Die Zahl der Opfer von Partnerschaftsgewalt erreichte laut Kriminalstatistik der Polizei Hamburg 2020 ihren höchsten Stand seit zehn Jahren und die Zahl der Vergewaltigungen, Nötigungen und sexuellen Übergriffe in besonders schwerem Fall stieg um 35,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Pandemie generiert Unsicherheit, Zukunftsängste und finanzielle Sorgen, die zu vermehrten Aggressionen und einer Zunahme häuslicher Gewalt führen.

Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, sich Hilfe im Familien- und Freundeskreis oder bei einer Beratungsstelle zu suchen, durch Kontaktbeschränkungen erschwert oder unzugänglich. Durch die häusliche Isolation steigt also nicht nur der emotionale Druck, sondern auch die Dunkelziffer partnerschaftlicher Gewalt dürfte zugenommen haben. Seit 2019 setzt sich das Projekt „StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt“ Wilhelmsburg-Reiherstieg und der Horner Geest in vielen Bereichen erfolgreich für die Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber Partnergewalt ein, indem es über die Gewaltproblematik aufklärt und durch das Angebot der Gruppenarbeit nachbarschaftliche Hilfsstrukturen etabliert. Die Finanzierung des Projekts wird von Jahr zu Jahr bewilligt und hat daher keine Planungssicherheit.

Um ein Projekt wie das StoP-Projekt niedrigschwellig und nachhaltig für die Menschen vor Ort sichern zu können, ist eine Regelfinanzierung eine wichtige Voraussetzung. Zurzeit gibt es eine Zusage von der BAGSFI über 20.000 € pro Jahr für die anteilige Finanzierung einer halben Stelle jeweils in den Stadtteilen für die Projektleiterin und Verantwortliche der Nachbarschaftsgruppe bis Ende 2022.

Beispiel: Das Geld wird an den Bezirk-Mitte gegeben, der wiederum 15.000 € der Projektkosten übernehmen und hinzugeben wollte. Formal hatte der Träger in Absprache mit Bezirk und Sozialbehörde einen Antrag über die 35.000 € beim Quartiersfonds gestellt. Die 15.000 € wurden vom Quartierfonds im Oktober 2020 bewilligt. Das bedeutet, dass der Antrag für den Quartiersfond einer von vielen ist und der Träger keine Sicherheit hat, ob und in welcher Höhe eine Zustimmung erfolgt.

In der sozialen Arbeit ist Beziehungen aufbauen ein wichtiger Erfolgsfaktor und das gelingt am besten, wenn die Kontinuität für die Mitarbeiter:innen und auch für die Menschen, die Unterstützungsbedarf haben, gewährleistet ist.

Um professionelle Mindeststandards zu erfüllen und den Bedarf an Gemeinwesensarbeit leisten zu können, muss die Projektarbeit eine langfristige Perspektive bekommen und in eine Regelfinanzierung überführt werden!

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen: Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und der Senat sollen: • Weiterhin das Projekt Stadtteile gegen Partnergewalt (StoP) im Haushalt der Sozialbehörde absichern. • Den sozialraumorientierten Ansatz des Konzepts Stadtteile gegen Partnergewalt (StoP) in möglichst vielen Stadtteilen verankern.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: