2022/I/Arb/1 Abschaffung der Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs)

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert:

Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs) wird für alle über 18 Jahren abgeschafft. Jede Beschäftigung soll steuer-, sozial und rentenversicherungspflichtig sein.

 

Begründung:

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Situation der Minijobbenden verbessert werden soll. Wir aber fordern die Abschaffung der Minijobs für Personen ab 18 Jahre bis zum Renteneintritt, weil das System Minijobs nicht nachhaltig ist.

Minijobs zementieren für Frauen die Zuverdienendenrolle.

Minijobs existieren bereits seit 45 Jahren und resultieren aus einem überholten Bild der Frau als Zuverdienerin. Noch heute werden überproportional viele Minijobs von Frauen wahrgenommen.

Derzeitige gesetzliche Regelungen

Minijober:innen können in die Rentenversicherung einzahlen, müssen es nicht. In der Regel zahlen Arbeitgebende pauschal 15% und die ArbeitnehmerInnen 3,6% in die Rentenkasse ein.

Minijobs zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.

  • Arbeitnehmer:innen erwerben somit keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld und sind im Falle der Arbeitslosigkeit auf das Sozialamt angewiesen.
  • Sie haben kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Minijobs zahlen keine Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Bis zu einem Beitrag von 520 Euro müssen sich Arbeitnehmer:innen anderweitig versichern.

Auswirkungen von Minijob

Minijobs manifestieren prekäre Arbeitsverhältnisse und -bedingungen.

  • So müssen z. B. im Einzelhandel Arbeitnehmer:innen für Verkaufstätigkeiten am

Wochenende auf Abruf bereitstehen.

  • Hohe Abhängigkeit vom Arbeitgebenden. Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet kein

Arbeitslosengeld.

  • Oft werden mehr als ein Minijob angenommen um auf 520 Euro zu kommen.
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge zur Weiterleitung an den BPT beschließen: Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs) wird für alle über 18 Jahren perspektivisch abgeschafft. Jede Beschäftigung soll steuer-, sozial und rentenversicherungspflichtig sein. Dabei wird es Übergänge für bestehende Arbeitsverhältnisse und Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Rentner:innen geben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: