2022/I/Soz/2 „Coronahilfe“ für Studierende und ihre Familien – SOFORT Kindergeldbezug und Familienkrankenversicherungsberechtigung für betroffene Jahrgänge um zwei Jahre verlängern

Status:
Erledigt

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung sind aufgerufen umgehend als „Coronahilfe“ für Studierende und ihre Familien den Kindergeldbezug und die Familienkrankenversicherungsberechtigung für pandemiebetroffene Studierendenjahrgänge um zwei Jahre, bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, zu verlängern.

Begründung:

Studierende und ihre Familien sind von pandemiebedingt erschwerten Studienbedingungen betroffen, die zur Verlängerung der Studiendauer führen.

Studierende leiden unter massiven Einschränkungen. Viele haben ihre Studentenjobs verloren und sind vermehrt auf finanzielle Unterstützung durch die Eltern angewiesen. An den Universitäten wird, im nunmehr 4. Pandemie-Semester, größtenteils online, teilweise hybrid und wenig in Präsenz gelehrt. Praktika und Auslandsstudienaufhalte sind kaum durchführbar. Soziale Kontakte sind extrem eingeschränkt: Arbeitsgruppen treffen sich nur online, es gibt keine Mensabesuche, keinen Unisport, keine Partys. Die psychische Belastung der Studierenden ist enorm. Dies alles führt zur Verlängerung der Studiendauer.

Bisher ringen die Studierendenvertretungen an den einzelnen Hochschulen und bundesweit darum, „Freiversuche“ bei den Prüfungen durchzusetzen, die erhöhten Studiengebühren bei verlängerter Studiendauer pandemiebedingt auszusetzen und den BAFÖG-Bezug auszuweiten.

Die finanzielle „Überbrückungshilfe“ für Studierende in pandemiebedingter Notlage ist am 30.09.21 ausgelaufen (das waren 100-500€ vom BMBF, wenn Studierende einen Kontostand von weniger als 500€ nachwiesen). Studierende die diese Förderung nicht erhielten mussten einen (KfW-) Kredit aufnehmen und in Zukunft Schulden zurückzahlen. Die Notlage der Studierenden in der Pandemie zeigt, dass das BAföG aktuell mit 11% Förderquote seinen Anspruch verfehlt.

Zur finanziellen Entlastung der betroffenen Studierenden und ihrer Familien ist eine sofortige, zunächst auf zwei Jahre befristete Verlängerung des Kindergeldbezuges und der Familienkrankenversicherungsberechtigung, also bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, für die betroffenen Studierendenjahrgänge einfach und gerecht umsetzbar. Dieser Weg kann und muss deutlich schneller als der BAföG Notfallmechanismus vom FDP geführten BMBF umgesetzt werden.

Verweise:

  • fzs Umfrage zur Lage der Studierenden 2022:

https://www.fzs.de/2022/01/18/ergebnisse-wie-gehts-euch-bundesweite-studierendenbefragung-2021-22/ 

bauen-beratung-studierendenwerke

https://www.youtube.com/watch?v=GpywpVHaKqI

Überweisungs-PDF: