2021/I/Umw/4 Solaranlagen auf Altbaudächern

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Solaranlagen auf Dächern von Altbauten. Hamburg geht mit gutem Beispiel voran: mehr Gebäude von Öffentlichen Unternehmen erhalten Photovoltaik-Anlangen.

Begründung:

Wir begrüßen das vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossene Klimaschutzgesetz, indem verbindlich geregelt ist, dass alle Gebäude, die nach dem 01.01.23 gebaut und bei denen mit vollständiger Erneuerung der Dachhaut, nach dem 01.01.2025 Photovoltaikanlagen auf der Dachfläche installiert werden müssen.

Die energetische Nachrüstung von Altbauten bietet ein unermessliches Potential, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. In Hamburg gibt es 331 Öffentliche Unternehmen. Im Dezember 2020 haben sich die Finanzbehörde, die Schulbehörde und die beiden städtischen Schulbauunternehmen SBH | Schulbau Hamburg sowie GMH | Gebäudemanagement Hamburg darauf geeinigt, 100.000 m² Photovoltaik-Anlagen und 200.000 m² Gründachfläche auf Hamburger Schuldächern zu installieren. Das geschah im Rahmen der Hamburger Solaroffensive. Sie sollte beschleunigt und auf andere Gebäude von öffentlichen Unternehmen ausgedehnt werden.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Senat und Bürgerschaft werden aufgefordert, folgende Maßnahme umzusetzen:

Solaranlagen auf Dächern von Altbauten. Hamburg geht mit gutem Beispiel voran: mehr Gebäude von Öffentlichen Unternehmen erhalten Photovoltaik-Anlangen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: